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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Handel

1. Allgemeines - Geltungsbereich

 

1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos annehmen.

2. Änderungen und Ergänzungen des geschlossenen Vertrags bedürfen der Schriftform.

3. Zusagen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

4. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

5. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen eingetreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

6. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

7. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. In den Fällen, in denen für Verbraucher bzw. Unternehmer unterschiedliche Regelungen gelten, sind diese jeweils unter Verbraucher bzw. Unternehmer gesondert dargestellt.

8. Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

2. Angebot für Verbraucher und Unternehmer

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt, diese sind als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt, sofern nicht anderes vereinbart ist, erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns.

2. Erklärungen unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag (zum Beispiel Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell- Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Insbesondere stellen derartige Abweichungen keinen Fehler des Produktes dar.

4. Die Angaben über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen und Konstruktionsmerkmale in Druckerzeugnissen entsprechen den jeweils zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Änderungen sind vorbehalten. Die Darstellung im Internet, Prospekten, Zeitungen etc. stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag über den Kauf und Versand von Waren kommt erst nach ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch uns, spätestens jedoch mit Lieferung der bestellten Ware zustande.

5. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Kunden an uns zu übermitteln.

6. Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erteilten Rechnungen.

7. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns an allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Zeichnungen etc. Eigentum - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

3. Preisregelung für Unternehmer

 

1. Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste.

2. Sofern nicht gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unserer Preise ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Kosten für Fracht, Zoll, Versicherung und Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Währungsparitäten, Zölle oder Veränderungen der sonstigen Kosten wie beispielsweise Lohn -, Material - und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

4. Preisregelung für Verbraucher

 

1. Die Preise richten sich nach der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste, die dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

2. Sämtliche Preise verstehen sich als Euro-Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Wir sind berechtigt, irrtümlicherweise falsch angegebene Preise zu berichtigen. Kommt es hierdurch zu einer Preiserhöhung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Vertragsabschluss für Unternehmer

 

1. Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden. Unsere Außendienstmitarbeiter sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

2. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden von uns gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht. Auf Verlangen werden diese Daten nebst diesen AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB sind wir freigestellt.

 

6. Vertragsabschluss für Verbraucher

 

1. Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn diese von uns ausdrücklich bestätigt werden. Unsere Außendienstmitarbeiter sind weder zum Vertragsabschluss, noch zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

 

7. Lieferung an Verbraucher - Verzug / Unmöglichkeit

 

1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Lieferungsgegenstand nicht erhalten; unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 13 unberührt. Wir werden dem Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

2. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa vom Kunden gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

4. Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige unserer Versandbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 5 % berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, das uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist.

 

8. Lieferung an Unternehmer - Verzug / Unmöglichkeit Vertragsanpassung

 

1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Kunden unverzüglich erstatten.

2. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Ist die Nichteinhaltung einer verbindlich vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.

4. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung oder Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dem letzten Satz dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

6. Sofern unvorhergesehen Ereignisse im Sinne dieser Regelung die Vertragserfüllung erheblich beeinflussen (insbesondere bei Unmöglichkeit), wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, können wir vom Vertrag zurücktreten.

7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so kann nach Ablauf eines Monats nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 % begrenzt, es sei denn wir können höhere Kosten nachweisen.

 

9. Versendung an Verbraucher

 

1. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort unserer Niederlassung, es sei denn, diese überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen der §§ 446, 447 BGB.

 

10. Versendung an Unternehmer

Die Gefahr geht auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:

 

1. Bei Lieferung, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von uns gegen Bruch -, Transport - und Feuerschäden versichert.

2. Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Versendung auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.

 

11. Zahlungsbedingungen für Verbraucher

 

1. Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung ( insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.

2. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

 

12. Zahlungsbedingungen für Unternehmer

 

1. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung unsererseits 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandensein von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist unzweifelhaft mangelhaft bzw. dem Kunden steht unzweifelhaft ein Recht zur Verweigerung der Annahme der Kaufsache zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zumachen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fälligen Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der - mit Mängel behafteten - Lieferung bzw. Arbeiten steht.

2. Schecks und diskontfähige unversteuerte Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel - und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.

3. Eine Aufrechnung ist nur wegen unbestrittener, unzweifelhafter oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.

4. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so sind wir berechtigt, sämtliche Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig zu stellen und zwar unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann weiterhin berechtigt noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Frist, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

5. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

6. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.

7. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

 

13. Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

 

1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehende Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes berechtigt, wobei die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Frist unberührt bleiben.

 

14. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

 

1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von uns, es sei denn dies wird ausdrücklich von uns erklärt.

2. Wenn es sich bei der gelieferten Ware um hochwertige Güter handelt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl -, Feuer - und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe der Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen die vorbezeichnete Abtretung schon jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen von uns wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen aushändigen und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilen. Wir dürfen zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche die Abtretung jederzeit offen legen.

4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen oder bei Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware diese herausverlangen, insbesondere dürfen wir, um die Vorbehaltsware an uns zu nehmen, die Geschäftsräume des Kunden betreten.

5. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns ferner zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücktritt können wir gemäß § 448 Abs. 2 BGB die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6. Die Be - und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Nettopreis von uns maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom netto Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 20 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, daß ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 40 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto - Listenpreis der von uns gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

 

15. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

 

1. Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 13 unberührt.

2. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - sechs Monate, für sonstige Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr.

3. Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ein Jahr.

4. Die Verjährungsfrist nach Abs. 2 und Abs. 3 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

5. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

(b) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben (vgl. oben 2.(2)). Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen die anwendbaren Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) bzw. Nr. 3 (sonstige Sachen) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB.

(c) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten zudem nicht, so weit der Liefergegenstand ein Bauwerk ist oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

(d) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüche mit der Ablieferung.

7. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

 

16. Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Lieferung neuer Sachen

 

1. Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel Ziffer 13 unberührt. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.

2. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

3. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von diesem getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

4. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 BGB geschuldeten Untersuchungs- - und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, sind gem. § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

5. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des

1. § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). Die vorstehend in Satz 2 genannten Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

6. Die Verjährungsfristen nach Abs. 3 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche uns gegenüber, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 3.

7. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

(a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

(b) Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten im Übrigen auch nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben (vgl. oben 2.(2)). Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, so gelten an Stelle der in dem Absatz 3 Satz 1 und 3 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB.

(c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung ausschließlich uns zu. Wir werden die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder ersatzweise liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunde nicht verlangen. Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

10. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß (zum Beispiel infolge Gebrauchs abgenutzte oder verbrauchte Akkubatterien) wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf Grund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und daraus entstehende Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

11. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport -, Wege -, Arbeit - und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

12. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den Lieferanten gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Abs. 8 dieser Regelung entsprechend. Ebenso gilt für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen den Lieferer gem. § 478 Abs. 2 BGB Abs. 11 diese Regelung entsprechend.

13. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung durch den Kunden verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht.

14. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

15. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (also bei Vorliegen einer schriftlichen Erklärung unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, aller Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von uns berechnet.

 

17. Gewährleistung gegenüber Unternehmern bei Lieferung gebrauchter Sachen

 

1. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen) oder § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Im Falle des vorstehenden Satz 2 gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr.

2. Die Ausschluss - bzw. Verjährungsregelungen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, werden sie ausgeschlossen.

3. Der Ausschluss und die Verjährungsfrist gemäß Abs. 1 gelten mit folgender Maßgabe:

a) Sie gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes;

b) Sie gelten auch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben BGB (Erklärung unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen). Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen, so gelten an Stelle des Ausschlusses und der Frist nach Abs. 1 die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gem. § 438 Abs. 3 BGB.

c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung der Sache.

5. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

18. Rücktritt vom Verbraucher

 

1. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

 

19. Rücktritt vom Unternehmer

 

1. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten,

2. wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; dies gilt auch im Fall von Mängeln. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Aufforderung zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

 

20. Rückgriffsansprüche des Unternehmers

 

1. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

21. Haftung gegenüber Verbrauchern

 

1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen wurde. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen.

2. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieses Abs. 1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, oder soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben (Erklärung unsererseits, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass wir verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen wollen).

3. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß Ziffer 7 (2-3).

 

22. Haftung gegenüber Unternehmern

 

1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt (Verletzung Leben, Körper, Gesundheit).

2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers der Gesundheit gehaftet wird.

3. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 und 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach den Regelungen gemäß der Ziffern 8. (2-6).

4. Soweit einer Haftung von uns ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

23. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel Regelung gegenüber Verbrauchern

 

1. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechte Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte vertragsgemäß genutzte Lieferung gegen den Kunden berechtigter Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 10.1 (3) bestimmten Frist wie folgt:

(a) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffende Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Nutzungsrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritt - oder Minderungsrechte zu.

(b) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziffer 13.1

(c) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderung oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzverletzung verbunden ist.

2. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzverletzung zu vertreten hat.

3. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzverletzungen durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendungen oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

4. Im Falle der Schutzverletzungen gelten für die in Nr. 1 a geregelten Ansprüche des Kunden.

 

24. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte; Rechtsmängel Regelung gegenüber Unternehmern

 

1. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Dies gilt nicht, wenn Schutzrechte Dritter arglistig verschwiegen wurden oder diesbezüglich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache von uns übernommen wurde (gemäß Ziffer 2.2 dieser Bedingungen). Der Kunde hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

25. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel für Verbraucher

 

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Data-Beyer
Enrico Beyer
Neue Str. 7
18445 Preetz
E-Mail: info@data-beyer.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Hinweise

1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

2. Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. Wir erstatten Ihnen auch gerne auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.

3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

 

26. EG- Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmer

 

1. Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an uns. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei uns aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

3. Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen soweit unsererseits nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

27. Sonstiges

 

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2. Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

3. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, bei allen aus dem Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

4. Die Auftragsentwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde stimmt der Bearbeitung durch uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten zu. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von uns auch innerhalb der Unternehmensgruppe, der wir angehören, verwenden.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

28. Hinweis auf Verpackungsverordnung

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4118474) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de

 

Preetz, Januar 2009
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